Eine gute Nachricht für den Datenschutz. BGH bestätigt damit auch Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden. BGH-Urteil zu Cookies: Nutzer müssen aktiv zustimmen und klicken - via DER SPIEGEL https://www.spiegel.de/netzwelt/web/bgh-urteil-zu-cookies-nutzer-muessen-aktiv-zustimmen-und-klicken-a-dc52cba9-6934-48e2-8083-7171c33287e3
@benni
Es ist ein gutes Beispiel für die falsche Umsetzung. Der richtige Weg wäre nämlich, gar keine zustimmungspflichtigen Cookies zu verwenden und den Anwender auf das Erlauben von Cookies hinzuweisen - und zwar ohne lästige Banner oder blockierte Seiten. Also das genaue Gegenteil von dem, was die meisten Webseiten implementiert haben. Datenschutz ist hier nicht das Problem. Das Problem ist die Übergriffigkeit der Anbieter, die personenbezogene Daten ohne Einwilligung erheben.
@benni
Wenn eine Webseite ohne zustimmungspflichtige Cookies nicht funktioniert, würde ich mir Gedanken über deren Funktionalität machen.
@teclador ah. ok. jetzt verstehe ich glaube ich überhaupt erst was du meinst. ich dachte tatsächlich, alle cookies, die mich identifizieren, brauchen zustimmung. @ulrichkelber
@benni @teclador @ulrichkelber Für welche Funktionalität brauchst du denn Cookies die auch eine explizite Bestätigung erfordert?
@teclador nur mit dem Schönheitsfehler dass dann die meiste Funktionalität futsch ist. @ulrichkelber