Viele der Vorschläge aus der Bundesregierung zum Datenschutzrecht und der Datenschutzaufsicht zur „Entbürokratisierung“ sind gar nicht schlecht. Manche hatte ich schon in der Vergangenheit angeregt. Aber die Schwelle, ab wann ein Betrieb einen Datenschutzbeauftragten haben muss, hochzusetzen, ist keine Entbürokratisierung, sondern ein gefährlicher brain drain. Der Aufprall für das Unternehmen später bei Datenschutzproblemen wird umso schmerzhafter (Geldbuße, Untersagung etc.)