@kdsz_bayern @fpb Grundaufgabe des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass Beschäftigte nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Da finde ich es schon schlüssig, bei der DSB-Bestellung ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen.
In der Literatur findet man zum Beschäftigtendatenschutz schon jetzt ein Drei-Säulen-Modell aus Betriebsrat, DSB und Aufsicht.