Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann. Die Krankenkasse meiner Familie widmet der ePA im Quartalsheft keine einzige Zeile. Das ist unangemessen gegenüber den Bürger:innen und gefährdet die ePA auch bei möglichen Gerichtsverfahren, da so die europarechtlichen Anforderungen (DSGVO) sehr strapaziert werden.